W I C H T I G - bei einem Gerichtsgutachten ist:

  • Die Beweisbeschlüsse dienen als Auftragsgrundlage/li>
  • Der Zeitrahmen für die Fertigstellung des Gutachtens
    ist auf den Verhandlungstermin abgestimmt
  • Die Abrechnung der Leistungen erfolgt
    nach dem "Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
  • Das mündliche Vortragen des Gutachtens im Rahmen
    einer Gerichtsverhandlung kommt eventuell in Betracht

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ich berate Sie gern zu Ihren Problemen

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