Ein Schiedsgutachten hat das Ziel – eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

  • Rechtsverbindlichkeit
    - der Schiedsspruch des Gutachters ist für beide Parteien bindend
      und kann auch gerichtlich nicht angefochten werden
  • Effizienz und Schnelligkeit
    - beide Parteien beauftragen gemeinsam
    - freie Auswahl des Schiedsgutachters

Ein Schiedsgutachten gibt Rechtssicherheit
für beide Parteien.

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